Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene

Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände wie Schmuck, Bekleidung aber auch Geschirrspülmittel und Tabakerzeugnisse fallen unter das Lebensmittelrecht.

Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte überzeugen sich im Rahmen von Betriebskontrollen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen hygienischen Anforderungen durch die Inhaber und deren Beschäftigte eingehalten werden.

Lebensmittelproben werden planmäßig und in Verdachtsfällen entnommen und im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und korrekte Kennzeichnung geprüft.

Die Überwachung beginnt im Landwirtschaftsbetrieb: die hygienischen Verhältnisse in Milcherzeugerbetrieben werden überprüft. In Schweinehaltungen, Geflügelhaltungsbetrieben und allen anderen Landwirtschaftsbetrieben, die Tiere für die menschliche Ernährung halten, werden Blut- und Harnproben sowie Tränkwasser, Karpfen, Honig und Eier auf Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Hersteller von Lebensmitteln sind verpflichtet, im Rahmen der Eigenkontrolle Konzepte zur Produktsicherheit zu entwickeln und anzuwenden. Der Handel muss seiner Sorgfaltspflicht bei der Warenpflege nachkommen.

Spezifische gesetzliche Regelungen gibt es für alle vom Tier stammenden Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Fische, Eier, weil hier die Wahrscheinlichkeit viel höher ist, dass diese Keime enthalten können, an denen Menschen erkranken.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt organisiert ebenfalls die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei den schlachtbaren Haustieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel sowie Wild.

Die Tierärzte und deren Kontaktdaten, die die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen dürfen, erfahren Sie hier (siehe rechts).

Die Abgabe und Untersuchungszeiten können dem Formular rechts "Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Greiz" entnommen werden.

Hinweis:

Ab dem 01.03.2012 wird in der Tierarztpraxis des Herrn Dr. Gerstner in Greiz die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen und Dachsen wieder durchgeführt.

A c h t u n g !!!

Am Dienstag, dem 01.05.2012 wird aufgrund des gesetzlichen Feiertages in keiner der 4 Untesuchungsstellen im Landkreis Greiz und der Stadt Gera eine Trichinenuntersuchung durchgeführt.

Ersatzweise werden die Tierärztinnen Frau Spindler in Gera und Frau Schneevoigt in Greiz (Tierarztpraxis Dr. Gerstner) am Montag, dem 30.04.2012 jeweils eine Untersuchung durchführen. Die Trichinenproben müssen an diesem Tag sowohl in Gera als auch iin Greiz bis 12.00 abgegeben sein.

In der Trichinenuntersuchungsstelle des Herrn DVM Gerald Lippold in rückersdorf wird ersatzweise am 02.05.2012 eine Untersuchung durchgeführt. Die Abgabe der Proben muss telefonisch unter der Nummer 0171/4269990 abgesprochen werden.

Die Abgabe von Trichinenproben im Veterinäramt in Zeulenroda wird nicht möglich sein, da das gesamte Landratsamt Greiz, inkl. der Außenstellen          am Montag, dem 30.04.2012 geschlossen bleibt.

© Landkreis Greiz