Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene

Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände wie Schmuck, Bekleidung aber auch Geschirrspülmittel und Tabakerzeugnisse fallen unter das Lebensmittelrecht.

Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte überzeugen sich im Rahmen von Betriebskontrollen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen hygienischen Anforderungen durch die Inhaber und deren Beschäftigte eingehalten werden.

Lebensmittelproben werden planmäßig und in Verdachtsfällen entnommen und im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und korrekte Kennzeichnung geprüft.

Die Überwachung beginnt im Landwirtschaftsbetrieb: die hygienischen Verhältnisse in Milcherzeugerbetrieben werden überprüft. In Schweinehaltungen, Geflügelhaltungsbetrieben und allen anderen Landwirtschaftsbetrieben, die Tiere für die menschliche Ernährung halten, werden Blut- und Harnproben sowie Tränkwasser, Karpfen, Honig und Eier auf Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Hersteller von Lebensmitteln sind verpflichtet, im Rahmen der Eigenkontrolle Konzepte zur Produktsicherheit zu entwickeln und anzuwenden. Der Handel muss seiner Sorgfaltspflicht bei der Warenpflege nachkommen.

Spezifische gesetzliche Regelungen gibt es für alle vom Tier stammenden Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Fische, Eier, weil hier die Wahrscheinlichkeit viel höher ist, dass diese Keime enthalten können, an denen Menschen erkranken.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt organisiert ebenfalls die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei den schlachtbaren Haustieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel sowie Wild.

Die Untersuchungsbezirke der zuständigen Tierärzte und Fleischkontrolleure erfahren Sie hier.

 

Hinweis:

Aus personellen Gründen kann ab dem 01.11.2011 in der Tierarztpraxis Dr. Gerstner, Carolinenstraße 44 in 07973 Greiz        bis auf weiteres        keine Trichinenuntersuchung mehr durchgeführt werden.

Die Abgabe von Trichinenproben durch Jäger ist ab diesem Zeitpunkt in Greiz (sowohl Praxis Dr. Gerstner als auch Landratsamt Greiz) nicht mehr möglich.

Die Trichinenproben können abgegeben werden: 

1.    im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

       Goetheallee 17

       07937 Zeulenroda-Triebes

       Tel.: 036628/47 108,

2.    in der Tierarztpraxis Gerald Lippold

        Haselbacher Str. 30

        07580 Rückersdorf

        Tel.: 036602/22322,

3.    in der Tierarztpraxis Spindler,

       Gagarinstraße 32

       07545 Gera

       Tel.: 0365/26632 und

4.   in der Gemeinschaftspraxis für Kleintiere (Frau Buschner)

      Prof. - Simmel - Str. 1

      07548 Gera

      Tel.: 0365/813315.

Die Untersuchungszeiten bleiben in den angegebenen Untersuchungsstellen (2. - 4.) unverändert. Sie können in nebenstehendem Formular "Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Greiz"  eingesehen oder unter den angegebenen Telefonnummern erfragt werden.

Hinweis:

Vom 10.02. - 26.02.2012 bleibt die Tierarztpraxis des Herrn DVM Lippold wegen Urlaub geschlossen!

© Landkreis Greiz