Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Mit dem Erlass der EU-Verordnung 1774/2002 und des darauf basierenden Gesetzes zur Beseitung tierischer Nebenprodukte wurden die bisher geltenden Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung grundlegend erneuert.
Alle tierischen Nebenprodukte, die nicht zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind, werden dort berücksichtigt.
Die Entsorgung von verendeten Tierkörpern von Nutz- und Heimtieren, von Schlacht- und Speiseabfällen bis hin zu Gülle aus Landwirtschaftsbetrieben wird hier geregelt.
Biogas- und Kompostieranlagen, Tierfriedhöfe, Heimtierfutterbetriebe, Verwender von Speiseabfällen sowie Halter von Raubtieren, -vögeln und Reptilien werden hier amtlich zugelassen, erfasst und regelmäßig hinsichtlich der vorgegebenen Anforderungen kontrolliert.
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