Untere Bauaufsichtsbehörde
Kurzporträt
Wollen Sie eine bauliche Anlage errichten, diese umbauen, umnutzen, abbrechen oder sanieren bzw. instand halten, dann ist die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Greiz für Sie genau der richtige Ansprechpartner. Beachten Sie bitte, dass in Thüringen u.a. auch Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerplätze, Parkplätze und Werbeanlagen als bauliche Anlagen eingestuft sind.
Im Rahmen der uns obliegenden Aufgaben prüfen und überwachen wir die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorgaben des Baugesetzbuches und der Thüringer Bauordnung.
Wir erteilen die für Ihre Baumaßnahmen erforderlichen Baugenehmigungen, aber auch von Ihnen beantragte Vorbescheide sowie Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. Wollen Sie Wohnungseigentum bilden, stellen wir Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Soll ein Grundstück geteilt werden, bestätigen wir Ihnen mit einem Teilungszeugnis, dass das Grundstück in der gewünschten Weise ohne Verletzung bauordnungsrechtlicher Vorschriften geteilt werden kann. Außerdem führen wir das Baulastenverzeichnis, in welches öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern in Bezug auf Ihre Grundstücke eingetragen werden.
Es gehört auch zu unseren Aufgaben, als "Baupolizei" tätig zu werden und zwar dann, wenn Bauvorhaben einschließlich ihrer Nutzung entweder nicht bzw. so nicht genehmigt wurden oder auch sonst baurechtlich unzulässig sind oder von ihnen Gefahren ausgehen. Dann ordnen wir die erforderlichen bauaufsichtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände an.

