Sachgebiet: Bauverwaltung
Wohnungsabgeschlossenheit
Wohnabgeschlossenheit
Für die Eintragung von Wohnungseigentum durch das Amtsgericht im Grundbuch ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die Ihnen die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag ausstellt.
Ob eine Wohnung abgeschlossen ist, ergibt sich aus der Zuordnung und räumlichen Anordnung der Nutzungseinheiten und einzelner Nutzflächen auf dem Grundstück. Die Unterlagen hierfür erstellen Ihnen Ihr Notar und Planer.
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