Sachgebiet: Bauverwaltung
Grundstücksteilung
Grundstücksteilung
Die Thüringer Bauordnung fordert zwar, dass mit der Teilung eines Grundstücks, welches bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, keine bauordnungsrechtswidrigen Verhältnisse geschaffen werden.
Die Genehmigungspflicht für die Teilung eines Grundstücks durch die Bauaufsichtsbehörde ist jedoch mit der Novellierung der Thüringer Bauordnung im Jahre 2004 entfallen.
Ob diese Anforderungen - insbesondere in Hinblick auf die Lage an öffentlichen Verkehrsflächen, die Einhaltung von Abstandsflächen, der Stellplatzpflicht oder von Brandschutzbestimmungen - erfüllt sind, liegt somit in der Verantwortung der Eigentümer oder Erwerber.
Haben Sie Zweifel und möchten gern Sicherheit darüber haben, dass durch die beabsichtigte Teilung keine der Thüringer Bauordnung zu wider laufende Zustände entstehen, so können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde ein Zeugnis beantragen, was Ihnen dies bestätigt. Ein solches Zeugnis kann hier sowohl der Eigentümer als auch der Erwerber beantragen. Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die eine Beurteilung der Verhältnisse ermöglichen.
