Sachgebiet: Bauverwaltung
Bußgeldstelle

Bußgeldstelle

Das Thüringer Bauordnungsrecht sieht vor, dass bestimmte Verstöße gegen Pflichten des Bauherrn, des Unternehmers oder des Entwurfsverfassers aber auch wissentlich falsche Angaben und falsche Unterlagen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 500.000 belegt werden können. Werden solche Verstöße der Bauaufsichtsbehörde gemeldet oder werden diese auf andere Weise offenkundig, so werden sie durch die Bußgeldstelle im Amt geahndet, um gesetzesuntreue Bürger, die es vereinzelt immer noch gibt, künftig zur Einhaltung der Rechtsordnung anzuhalten.

Schwerpunkt hierbei ist die Anzeige (meist durch die Nachbarn) von "Schwarzbauten", wozu auch solche Bauvorhaben gehören, die nicht wie genehmigt gebaut werden oder ohne Genehmigung umgenutzt werden. (Hier noch ein Hinweis: Werbetafeln sind bis auf Ausnahmen in Thüringen baugenehmigungspflichtig!)

Beachten Sie, dass ein Bußgeld immer nur ein ordnungswidriges Handeln von Personen ahndet, mit der Zahlung eines Bußgeldes aber keinesfalls ein "Schwarzbau" legalisiert wird.

Deswegen informieren Sie sich bei uns im Vorfeld, denn auch hier gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Anschrift

Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Sitz: Dr.-Scheube-Str. 6

Sachgebietsleiter Harald Morgenstern
Tel.: 03661 876-433
Fax: 03661 876-77-431
E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-greiz.de

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