Sachgebiet: Bauverwaltung
Baulasten
Baulasten
Eigentümer von Grundstücken können durch Abgabe von förmlichen Erklärungen zu ihrem Grundstück öffentlich-rechtliche Verpflicht-ungen (Baulasten) übernehmen, die in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden.
Die untere Bauaufsichtsbehörde führt das Baulastenverzeichnis des Landkreises Greiz, in welches jedermann bei berechtigtem Interesse einsehen kann.
Im Wesentlichen werden mit den Baulasten Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben geschaffen. Sie tragen aber auch dazu bei, dass für genehmigungsfreie Vorhaben oder durch die Teilung von Grundstücken keine baurechtswidrigen Zustände entstehen.
Häufiger Gegenstand der Eintragung von Baulasten ist die Über-nahme von Abstandsflächen oder Brandschutzabständen auf benachbarte Grundstücke, die Eintragung von Wege- und Zufahrts-baulasten oder die bauordnungsrechtliche Vereinigung von Grund-stücken, wenn sich eine bauliche Anlage nicht nur auf einem Grundstück befindet.
Folgende Unterlagen sind im Baulastverfahren erforderlich.
