Sachgebiet: Bauaufsicht
Genehmigungsfreistellung
Genehmigungsfreistellung
Im Freistaat Thüringen besteht die Möglichkeit, in Gebieten, in denen ein qualifizierter Bebauungsplan existiert
- Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-3 (zu denen in der Regel Eigenheime zählen),
- sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie
- Nebenanlagen für die Gebäude mit Ausnahme von Sonderbauten und Parkplätzen mit mehr als 0,5 ha
ohne Baugenehmigung auszuführen, wenn diese den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist das Bauvorhaben bei der Gemeinde mit den erforderlichen Unterlagen anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet, ob ein Genehmigungsfreistellungsverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren geführt werden soll. Für das Baugenehmigungsverfahren ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
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