Sachgebiet: Bauaufsicht
Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen
Da Gesetze und Verordnungen ebenso wie Bebauungspläne der Gemeinden nicht alle besonderen Umstände berücksichtigen können, kann es in einzelnen Fällen sachgerecht sein, Befreiungen und Ausnahmen von Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuzulassen. Damit kann ggf. die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben erreicht werden.
Aber auch bauliche Anlagen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen und insoweit kann sich auch bei solchen Vorhaben eine Befreiung, Ausnahme oder Abweichung erforderlich machen.
Die Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Sie ist auch in einem Genehmigungsverfahren gesondert zu beantragen. Dabei ist vom Bauherrn immer eine Begründung mit abzugeben.
