Sachgebiet: Bauaufsicht
Bauanträge
Bauantrag und Baugenehmigung
Vor Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist ein Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Greiz einzureichen. Neben dem Bauantrag sind auch alle zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Mit der Erstellung dieser Unterlagen ist ein Entwurfsverfasser (Architekt oder vorlageberechtigter Bauingenieur) zu beauftragen, der bei der Planung dafür Sorge zu tragen hat, dass die Vorschriften des öffentlichen Baurechts eingehalten werden.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren ungeachtet des Privatrechts die Einhaltung dieser Vorschriften (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und teilweise auch anderes öffentliches Recht), wobei für bestimmte Bauvorhaben die Prüfung nur in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren erfolgt, in dem das Bauordnungsrecht grundsätzlich nicht geprüft wird. Vereinfachte Verfahren treffen insbesondere zu auf Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäude.
Auch wenn im vereinfachten Genehmigungsverfahren das Bauordnungsrecht nicht mehr geprüft wird, muss Ihr Bauvorhaben dennoch diese Vorschriften einhalten. Dafür tragen Sie als Bauherr und Ihr Entwurfsverfasser primär Eigenverantwortung und eine Ihnen erteilte Baugenehmigung vermittelt nur für die zu prüfenden Sachverhalte Bestandsschutz.
Wesentlich für die Dauer Ihres Genehmigungsverfahrens ist die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Bauvorlagen.
