Sozialamt
Leistungen des Sozialamtes
Immer wieder kommt es vor, dass Bürger aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind, ständig oder vorübergehend für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Das Sozialamt ist Anlaufstelle für diese Bürger.
Sozialhilfe umfasst die
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe für blinde Menschen
Bevor Sozialhilfe in Anspruch genommen werden kann, müssen alle anderen Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausgeschöpft sein, z.B.
- Hilfe durch unterhaltspflichtige Angehörige
- Eigenmittel (Arbeitseinkommen, Vermögen, Mieteinkünfte, Renten, Kindergeld, Wohngeld)
- Leistungen durch andere Sozialleistungsträger oder sonstige Verpflichtete
Zum Sozialamt gehören das Sachgebiet 50.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen, das Sachgebiet 50.2 Leistungen innerhalb von Einrichtungen und das Sachgebiet 50.3 Schwerbehindertenfeststellung/ Asyl.
Welche Leistungen Sie wo beantragen können, erfahren Sie auf den Seiten der Sachgebiete (siehe rechte Spalte).
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