Betreuungsbehörde

Wenn volljährige Personen aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, kann eine Anregung auf eine rechtliche Betreuung erfolgen. Die Betreuungsbehörde leitet diese dann an das zuständige Amtsgericht weiter. Das weitere Verfahren bestimmt dann das Gericht.

Die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten nimmt das Ordnungsamt wahr.

Fachbereiche

Anschrift

Sozialamt
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz

Sachgebietsleiterin Nadine Großmann
Tel.: 03661 876-309
Fax: 03661 876-77-321
E-Mail: sozialamt@landkreis-greiz.de

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