Betreuungsbehörde
Wenn volljährige Personen aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, kann eine Anregung auf eine rechtliche Betreuung erfolgen. Die Betreuungsbehörde leitet diese dann an das zuständige Amtsgericht weiter. Das weitere Verfahren bestimmt dann das Gericht.
Die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten nimmt das Ordnungsamt wahr.
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