Unterhaltssicherungsgesetz

Gesetz über die Sicherung des Unterhaltes der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihren Angehörigen (Unterhaltssicherungsgesetz – USG)


Leistungen nach dem USG sollen den Lebensbedarf für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende und ihren Familienangehörigen sichern. Je nach den einzelnen Voraussetzungen kommen unterschiedliche Leistungen Infrage wie z. B.: Mietbeihilfe, Unterhalt.

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