Sozialpässe
Sozialpässe, die eine kostenlose Nutzung der kulturellen landkreiseigenen Einrichtungen für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende ermöglichen, werden vom Sozialamt ausgestellt. Die Kommunen des Landkreises können für ihre Einrichtungen eine analoge Regelung treffen und dabei auf den Sozialpass zurückgreifen. Nachfragen bitte vor Ort.
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