Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
Die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind darauf ausgerichtet, die Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz zu sichern.
Dazu gehören:
- Ernährung
- Unterkunft/Heizung
- Kleidung
Mit Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV) ist das Sozialamt nur noch für den Personenkreis der vorübergehend voll Erwerbsgeminderten (länger als 6 Monate), der dauerhaft Erwerbsgeminderten und der über 65-jährigen zuständig.
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