Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Leistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG)
Bei Vorliegen einer Bescheinigung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz durch das Landesamt für Soziales und Familie wird vom Sozialamt bei entsprechenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Ausgleichszahlung nach § 8 des BerRehaG gewährt.
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