Personalamt
Das Personalamt ist Ansprechpartner für die Personalangelegenheiten sämtlicher Bereiche des Landratsamtes.
Hier wird z.B. entsprechend des ermittelten Personalbedarfes der Stellenplan aufgestellt, werden Einstellungen vorbereitet und die Bezüge der Beschäftigten berechnet.
Des weiteren wird der Einsatz von Beschäftigten des zweiten Arbeitsmarktes, wie ABM oder Arbeitsgelegenheiten in den Einrichtungen des Landkreises koordiniert.
Das Amt ist für die Aus- und Weiterbildung sowie die Praktikumseinsätze in den Fachämtern und die Abrechnung der Dienstreisen verantwortlich.
Für alle Beschäftigten erfüllt es die Aufgaben der Familienkasse. Auch im Bereich der Altersteilzeit ist es Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Darüber hinaus ist das Personalamt für Entgeltbescheinigungen zur Beantragung von Rentenansprüchen für Versicherungszeiten vor dem 01.01.1991 zuständig, sofern ein FAS- oder FZR-pflichtiges Arbeitsverhältnis vor diesem Zeitpunkt bestand.
