Straßenverkehrsbehörde
Fachbereich Straßenverkehr
Kurzporträt
Der Fachbereich gliedert sich in die Arbeitsgebiete
- Straßenverkehr,
- gewerbliche Personenbeförderung,
- gewerblicher Güterkraftverkehr.
Neben der Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen bei Baustellen, Gerüst- und Containeraufstellungen werden Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt. So erfolgt beispielsweise die Ausstellung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen, die Befreiung von der Gurtpflicht, die Erlaubniserteilung bei Veranstaltungen und zur Durchführung von Schwertransporten, bis hin zur Erteilung von Genehmigungen, Straßen mit bestehenden Verkehrsverboten zu befahren oder zu bestimmten Verbotszeiten (z.B. Sonntagsfahrverbot) Kraftfahrzeuge einzusetzen.
In der gewerblichen Personenbeförderung besteht eine Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das Landratsamt Greiz ist zuständig für den Gelegenheitsverkehr mit PKW für die Verkehrsarten Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten und Ferienziel–Reisen und die Überwachung eines Teils der freigestellten Personenbeförderung mit PKW.
Die Ausübung des gewerblichen Güterkraftverkehrs, bei denen Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingesetzt werden, bedarf einer Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Neben dieser Erlaubnis wird durch das Landratsamt Greiz die Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr, die Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt.

