Straßenverkehrsbehörde
Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen (Wege, Straßen, Plätze) ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis. Diese ist durch den Führerschein nachzuweisen. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt, wenn der Bewerber geeignet und befähigt ist, Kraftfahrzeuge dieser Klasse zu führen.

Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, werden auf Antrag des Inhabers auf die neuen EU-Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Dazu wird ein neuer Führerschein (Kartenführerschein) ausgefertigt.

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse (Dienstfahrerlaubnisse) werden in allgemeine Fahrerlaubnisse umgetauscht.

Wer ein Taxi, einen Mietwagen (gewerbliche Personenbeförderung), einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis - der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet oder nicht mehr befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so ist ihm die Fahrerlaubnis nach entsprechender Überprüfung zu entziehen.

Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Führerscheins wird ein Ersatzführerschein ausgestellt.

Die zum Betrieb des Kontrollgerätes nach Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Anhang I oder I B erforderliche Kontrollgerätekarte (Fahrerkarte) wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde erteilt.

 

 

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

Generell benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer gültigen Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt). Falls Sie bereits einen Führerschein besitzen, ist dieser ebenfalls mitzubringen.

Da in der Behörde Formulare erstellt werden, die zu unterschreiben sind, ist unbedingt eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Antrag (mit Stempel der Fahrschule), Lichtbild (biometrisch) und

  • für Klasse A, A1, B, M, L, S, T:
    Sehtestbescheinigung, Nachweis über die Absolvierung eines Kurses über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • für Klasse C und D:
    Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, Nachweis Sehvermögen (Augenarzt), Erste Hilfe - Nachweis

Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Lichtbild (biometrisch), Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, Nachweis Sehvermögen (Augenarzt)

Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug bzw. Verzicht
Siehe Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Verlust/Diebstahl des Führerscheins
Lichtbild (biometrisch) und

  • bei Diebstahl:
    Nachweis über die erfolgte Anzeige bei der Polizei

Bei Diebstahl im Ausland müssen die Unterlagen durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Alternativ kann die Anzeige bei einer Polizeibehörde in Deutschland nochmals erfolgen.

Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Voraussetzung: Mindestalter 21 Jahre und mindestens 2- jähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B)
Antrag, EU oder EWR-Fahrerlaubnis, Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, Nachweis über das Sehvermögen (Augenarzt) und

  • bei Krankenwagen:
    Nachweis Erste Hilfe (bei Erstbeantragung)
  • bei Taxi:
    Nachweis der erforderlichen Ortskenntnis (bei Erstbeantragung)

Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
nationaler Führerschein (soweit bereits erteilt), Dienstführerschein, Dienstausweis, Lichtbild (biometrisch).

Wenn das Dienstverhältnis bereits beendet wurde, ist zusätzlich eine  Bescheinigung nach § 26 Abs. 3 FeV (Bescheinigung über erteilte Fahrerlaubnisklasse) über den Dienstführerschein erforderlich.

Verkürzung der Probezeit
Teilnahmebescheinigung über die Absolvierung eines "Freiwilligen Fortbildungsseminars von Inhabern von Fahrerlaubnissen auf Probe"

Ausstellung einer Kontrollgerätekarte
Kartenführerschein, Lichtbild

Ausstellung internationaler Führerschein
(Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre)
EU- oder EWR-Fahrerlaubnis oder ausländische Fahrerlaubnis, Lichtbild (biometrisch)

Dies ist nur eine kleine Auswahl unserer Dienstleistungen. Wir können nicht alle möglichen Fälle und deren Variationen darstellen. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, ist es ratsam bei uns anzurufen!

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Amt 32
Sachgebietsleiter:
Holger Taut
Am Schafberge 5
07570 Weida
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Tel.: 036603 255-39
Fax: 036603 255-51
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
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Fax: 036603 255-32
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