Gewerbeangelegenheiten
Kurzporträt
Das stark liberalisierte Wirtschaftsleben bedarf nach eindeutiger gesetzgeberischer Ansicht immer noch bestimmter Reglementierungen. Dabei kann es sich um präventive Erlaubnisvorbehalte, Ordnungsvorschriften und Repressivmaßnahmen handeln, mit der der einzelne Gewerbetreibende zu dem vom Gesetzgeber gewollten Handeln bewegt wird.
Zu diesen ordnungsrechtlichen Zwecken ist der Landkreis Greiz zugleich auch Untere Gewerbebehörde. Neben ihren Dienstleistungen (sachbezogene Beratung, zügige Verfahrensführung bis zur Entscheidung) bleibt sie auch immer Ordnungsbehörde. Es sind also bei aller Dienstleistung auch ablehnende Entscheidungen zu treffen, schwierig zu erfüllende Auflagen aufzugeben, Erlaubnisse zu kontrollieren und Verfehlungen und Übertretungen mit verschiedensten Mitteln zu ahnden.
Im Mittelpunkt steht, was der Allgemeinheit nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Gewerbeausübung nützt, sie schützt und ihr einen Ordnungsrahmen gibt. Dieses Regelwerk ist mit dem Personal des SG Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes um- und durchzusetzen.
