Sachgebiet: Gewerbeangelegenheiten
Fachbereich: 6. Schornsteinfegerrecht

Kurzporträt

Besondere Aufgaben sind dem Sachgebiet im Schornsteinfegerrecht mit der zwangsweisen Durchsetzung verweigerter Kehrungen und mit der Beitreibung ausstehender Gebühren der Bezirksschornsteinfegermeister zugeteilt.

Die Aufgabenerfüllung der Bezirksschornsteinfeger wird in enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt überwacht.

Die Gewerbebehörde nimmt hier oftmals eine Mittlerposition zwischen den Streitparteien wahr und versucht die Herbeiführung gütlicher Einigungen zwischen den Bürgern und den Bezirksschornsteinfegermeistern in Sach- und Gebührenfragen. Im Mittelpunkt steht dabei die Erhaltung der Brandsicherheit, die der unbestrittene Zweck der spezifischen deutschen Regelungen dieser Handwerksberufsausübung ist.

Fachbereiche

Anschrift

Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter:
Friedmar Eglinski
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Kontakt:
Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Schornsteinfegerrecht:
Tel.: 03661 876-646
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Sprechzeiten:

Di:

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Do

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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