Sachgebiet: Gewerbeangelegenheiten
Fachbereich: 6. Schornsteinfegerrecht
Kurzporträt
Besondere Aufgaben sind dem Sachgebiet im Schornsteinfegerrecht mit der zwangsweisen Durchsetzung verweigerter Kehrungen und mit der Beitreibung ausstehender Gebühren der Bezirksschornsteinfegermeister zugeteilt.
Die Aufgabenerfüllung der Bezirksschornsteinfeger wird in enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt überwacht.
Die Gewerbebehörde nimmt hier oftmals eine Mittlerposition zwischen den Streitparteien wahr und versucht die Herbeiführung gütlicher Einigungen zwischen den Bürgern und den Bezirksschornsteinfegermeistern in Sach- und Gebührenfragen. Im Mittelpunkt steht dabei die Erhaltung der Brandsicherheit, die der unbestrittene Zweck der spezifischen deutschen Regelungen dieser Handwerksberufsausübung ist.
Fachbereiche
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