Sachgebiet: Gewerbeangelegenheiten
Fachbereich: 1. Gewerberegisterführung
Kurzporträt
Der Beginn, die Veränderung und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit ist dem Landratsamt als Unterer Gewerbebehörde zeitgleich mit dem Vorgang im Wirtschaftsleben anzuzeigen.
Mit diesen Meldungen führt die Behörde ein umfangreiches Gewerberegister, aus dem aus Datenschutzgründen nur Personen bei berechtigtem Interesse Daten abfragen können. Mit dem Datenpool des Gewerberegisters werden verschiedensten Stellen und Behörden Grundinformationen zur Verfügung gestellt, wie z.B. Finanzamt, Statistischem Landesamt, Sozialkassen, Berufsgenossenschaften, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie bestimmten Erlaubnisbehörden u.v.a.m.
Die Gewerbebehörde hat das Register stichprobenhaft zu prüfen und aktuell zu halten. Deshalb kontrolliert ein Außendienst, ob die Gewerbetreibenden ihren Meldepflichten auch nachkommen. Säumige werden zur An-, Um- und Abmeldung aufgefordert und müssen in seltenen Fällen zur Vornahme dieser Handlungen gezwungen werden. Darüber hinaus sind wegen Verfehlungen und Versäumnissen Bußgeldverfahren einzuleiten.
