Sachgebiet: Gewerbeangelegenheiten
Fachbereich: 1. Gewerberegisterführung

Kurzporträt

Der Beginn, die Veränderung und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit ist dem Landratsamt als Unterer Gewerbebehörde zeitgleich mit dem Vorgang im Wirtschaftsleben anzuzeigen.

Mit diesen Meldungen führt die Behörde ein umfangreiches Gewerberegister, aus dem aus Datenschutzgründen nur Personen bei berechtigtem Interesse Daten abfragen können. Mit dem Datenpool des Gewerberegisters werden verschiedensten Stellen und Behörden Grundinformationen zur Verfügung gestellt, wie z.B. Finanzamt, Statistischem Landesamt, Sozialkassen, Berufsgenossenschaften, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie bestimmten Erlaubnisbehörden u.v.a.m.

Die Gewerbebehörde hat das Register stichprobenhaft zu prüfen und aktuell zu halten. Deshalb kontrolliert ein Außendienst, ob die Gewerbetreibenden ihren Meldepflichten auch nachkommen. Säumige werden zur An-, Um- und Abmeldung aufgefordert und müssen in seltenen Fällen zur Vornahme dieser Handlungen gezwungen werden. Darüber hinaus sind wegen Verfehlungen und Versäumnissen Bußgeldverfahren einzuleiten.

Fachbereiche

Anschrift

Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter:
Friedmar Eglinski
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Kontakt:
Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Gewerberegisterführung:
Tel.: 03661 876-639
Tel.: 03661 876-637
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Sprechzeiten:

Di:

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Do

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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