Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 9. Zentrale Bußgeldstelle

Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat die Aufgabe, die Gesellschaft vor Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet sein können. Aufgabe der Bußgeldstelle ist es, nach Anzeige solcher Normverstöße das dafür in Gesetzen und Verordnungen vorgesehene Ordnungswidrigkeitenverfahren durchzuführen und Verwaltungsunrecht zu ahnden.

Die Feststellung und Anzeige von Normverstößen erfolgt in der Regel durch die Polizei, andere Behörden und Einrichtungen, Fachbereiche der eigenen Verwaltung oder von Bürgern.

Die Bürger bringen vor allem Verstöße zur Anzeige, wie:

  • fehlende oder unrichtige Preisauszeichnungen in Gaststätten, Geschäften und auf Märkten, Sperrzeitüberschreitungen
  • Ruhestörungen durch das Abspielen lauter Musik
  • öffentlich bemerkbare und störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
  • grob anstößige Handlungen in der Öffentlichkeit und
  • illegale Abfallablagerungen

Keine Zuständigkeit besitzt die zentrale Bußgeldstelle beim Landratsamt Greiz bei Parkverstößen im kommunalen Bereich und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr.

Fachbereiche

Anschrift

Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter:
Friedmar Eglinski
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Kontakt:
Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Zentrale Bußgeldstelle:
Tel.: 03661 876-620
Tel.: 03661 876-667
Fax: 03661 876-222
E-Mail:    ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Sprechzeiten:

Di:

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Do

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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