Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 9. Zentrale Bußgeldstelle
Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat die Aufgabe, die Gesellschaft vor Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet sein können. Aufgabe der Bußgeldstelle ist es, nach Anzeige solcher Normverstöße das dafür in Gesetzen und Verordnungen vorgesehene Ordnungswidrigkeitenverfahren durchzuführen und Verwaltungsunrecht zu ahnden.
Die Feststellung und Anzeige von Normverstößen erfolgt in der Regel durch die Polizei, andere Behörden und Einrichtungen, Fachbereiche der eigenen Verwaltung oder von Bürgern.
Die Bürger bringen vor allem Verstöße zur Anzeige, wie:
- fehlende oder unrichtige Preisauszeichnungen in Gaststätten, Geschäften und auf Märkten, Sperrzeitüberschreitungen
- Ruhestörungen durch das Abspielen lauter Musik
- öffentlich bemerkbare und störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
- grob anstößige Handlungen in der Öffentlichkeit und
- illegale Abfallablagerungen
Keine Zuständigkeit besitzt die zentrale Bußgeldstelle beim Landratsamt Greiz bei Parkverstößen im kommunalen Bereich und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr.
