Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 4. Jagdangelegenheiten

Kurzporträt

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Die Erteilung des Bundesjagdscheines ist unter anderem an den erfolgreichen Abschluss einer Jägerprüfung gebunden. Die Jägerprüfungen werden je nach Bedarf zweimal jährlich durchgeführt.

Die Jagdausübung wird am häufigsten durch Verpachtung bewerkstelligt. Hierfür sind die Jagdgenossenschaften (Zusammenschluss aller Eigentümer von bejagbaren Flächen) in den Kommunen und Eigenjagdbezirken verantwortlich.

Inhalt des Jagdrechts ist aber, nicht nur die Jagd auszuüben und sich das Wild anzueignen, sondern insbesondere die Pflicht, das Wild zu hegen. Die Hege hat das Ziel, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und dessen Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern.

Neben Füchsen und Mardern wurden im Landkreis Greiz auch Waschbären und Marderhunde erlegt. Bei Problemen mit diesen Tierarten sind die in den Grenzen der Kommunen verantwortlichen Jäger ansprechbereit.

Jedem Jäger muss zur Jagdausübung ein auf Brauchbarkeit geprüfter Jagdhund zur Verfügung stehen.

Der Landkreis Greiz führt hierzu einmal jährlich eine Hundeprüfung für Jagdhunde durch.

Fachbereiche

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Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter:
Friedmar Eglinski
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
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Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Jagdangelegenheiten:
Tel.: 03661 876-638
Fax: 03661 876-222
E-Mail: jagd@landkreis-greiz.de

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Di:

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Do

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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