Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 1. Versammlungen

Gemäß Artikel 8 Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Allerdings müssen öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel vor ihrer Durchführung beim Landratsamt Greiz angezeigt werden. Diese Anzeige ist 48 Stunden vor dem Aufruf/der Einladung zur Versammlung zu erstatten.

Die Versammlungsbehörde erstellt aus den Angaben des Versammlungsanmelders zum Ablauf der Versammlung eine so genannte Gefahrenprognose, d.h. sie ermittelt, inwieweit sich Gefährdungen für Rechtsgüter anderer aus der Versammlung ergeben können. Anschließend kann sie die Durchführung der Versammlung von Auflagen abhängig machen oder die Versammlung verbieten, wenn Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht durch Auflagen abgemildert oder beseitigt werden können.

Fachbereiche

Anschrift

Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter: 
Friedmar Eglinski
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Kontakt:
Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Versammlungen:
Tel.: 03661 876-635
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Sprechzeiten:

Di:

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Do

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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