Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 14. Ausländerbehörde
Kurzporträt
Das Ausländergesetz umfasst alle Belange von Ausländern im Hinblick auf ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Hier sind auch die Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland geregelt.
Die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU im Inland erfolgt durch die Ausländerbehörde.
Die Dienstleistungs- und Aufgabenbereiche umfassen dabei insbesondere die
- Bearbeitung von Angelegenheiten des allgemeinen Ausländer- und Asylrechts
- Bearbeitung von Angelegenheiten zu touristischen und geschäftlichen Aufenthalten
- Entscheidungen zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Entscheidungen über die Verlängerung von Touristenvisa
- Entscheidungen zu Auflagen im Rahmen des Aufenthaltes und deren Änderungen
- Humanitäre Aufenthalte
- Entscheidung über die Teilnahme an Integrationskursen
Fachbereiche
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