Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 14. Ausländerbehörde

Kurzporträt

Das Ausländergesetz umfasst alle Belange von Ausländern im Hinblick auf ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Hier sind auch die Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland geregelt.
Die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU im Inland erfolgt durch die Ausländerbehörde.
Die Dienstleistungs- und Aufgabenbereiche umfassen dabei insbesondere die

  • Bearbeitung von Angelegenheiten des allgemeinen Ausländer- und Asylrechts
  • Bearbeitung von Angelegenheiten zu touristischen und geschäftlichen Aufenthalten
  • Entscheidungen zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Entscheidungen über die Verlängerung von Touristenvisa
  • Entscheidungen zu Auflagen im Rahmen des Aufenthaltes und deren Änderungen
  • Humanitäre Aufenthalte
  • Entscheidung über die Teilnahme an Integrationskursen

Fachbereiche

Anschrift

Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter:
Friedmar Eglinski
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Kontakt:
Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Ausländerbehörde:
Tel.: 03661 876-634
Tel.: 03661 876-655
Tel.: 03661 876-658
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Sprechzeiten:

Di:

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Do

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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