Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 15. öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Im Ordnungsamt des Landratsamtes Greiz wird die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften bzw. Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen vorgenommen. Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Patientenverfügungen kann hier jedoch nicht erfolgen.
Soweit Sie Ihre Unterschrift unter einer durch Sie erstellten Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung durch unsere Behörde öffentlich beglaubigen lassen möchten, bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- die durch Sie erstellte Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung
- gültiger Personalausweis
Das persönliche Erscheinen des Vollmachtgebers in unserer Behörde ist zwingend notwendig. Eine Beglaubigung in Abwesenheit des Vollmachtgebers wird in der Regel nicht vorgenommen. Die Kosten für eine öffentliche Beglaubigung belaufen sich auf 10,00 Euro.
Wir bitten Sie, zu beachten, dass in unserer Behörde keine Beratung zum Inhalt der Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung erfolgt. Soweit Sie eine solche Beratung wünschen, bitten wir Sie, sich an den Betreuungsverein LEBENSBRÜCKE e. V. (Tel.: 0365/8558526) zu wenden. Dieser bietet Sprechstunden in Gera, Greiz und Zeulenroda-Triebes an.
Wir empfehlen Ihnen, die Beglaubigung Ihrer Unterschrift bzw. Ihres Handzeichens unter der durch Sie erstellten Vorsorgevollmacht durch einen Notar durchführen zu lassen, soweit Sie Immobilien (z. B. Wohnhaus, Grundstücke) besitzen. Verfügungen über Immobilien können durch die von Ihnen bevollmächtigte Person nur dann getroffen werden, wenn die Unterschrift durch einen Notar beglaubigt wurde.
