Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 12. Einbürgerungen

Kurzporträt

Die Einbürgerung ausländischer Bürger setzt einen dauernden gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus.

Für die Einbürgerung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Die Antragsformulare sind im Landratsamt zu erhalten. Hier erfolgt auch die umfassende Beratung und Begleitung im speziellen Einbürgerungsverfahren.

Die Gebühr für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz beträgt 255,00 . Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, beträgt die Gebühr pro Kind 51,00 .

Fachbereiche

Anschrift

Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter:
Friedmar Eglinski
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Kontakt:
Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Kontakt Einbürgerungen:
Tel.: 03661 876-635
Fax: 03661 876-222
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Sprechzeiten:

Di:

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Do

09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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