Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 12. Einbürgerungen
Kurzporträt
Die Einbürgerung ausländischer Bürger setzt einen dauernden gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus.
Für die Einbürgerung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Die Antragsformulare sind im Landratsamt zu erhalten. Hier erfolgt auch die umfassende Beratung und Begleitung im speziellen Einbürgerungsverfahren.
Die Gebühr für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz beträgt 255,00 €. Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, beträgt die Gebühr pro Kind 51,00 €.
Fachbereiche
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