Sachgebiet: Allgemeines Ordnungsrecht
Fachbereich: 10. Namensänderungen

Die öffentlich-rechtliche, auch behördliche Namensänderung ist ein im Ausnahmefall notwendiges Instrument, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu begegnen. Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen fordert in jedem Fall einen wichtigen Grund, der die Änderung des Namens rechtfertigt.

Ein Antrag auf Namensänderung ist bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu stellen. Diese Stelle leitet den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen an das Landratsamt Greiz weiter. Das Landratsamt Greiz entscheidet nach Würdigung aller entscheidungserheblichen Umstände über die Namensänderung. Antragsformulare sind sowohl bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen als auch im Landratsamt Greiz erhältlich. 

Der Gebührenrahmen für Vornamensänderungen bewegt sich zwischen 2,50 bis 255,00 . Für Familiennamensänderungen zwischen 2,50 und 1.022,00 .

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Ordnungsamt
Amt 32
Sachgebietsleiter:
Friedmar Eglinski
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07973 Greiz
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Tel.: 03661 876-640
Fax: 03661 876-222
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Kontakt Namensänderungen:
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Fax: 03661 876-222
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