Wohnberechtigungsscheine
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung ist ein sogenannter Wohnberechtigungschein erforderlich. Sie können diese kostenpflichtige Bescheinigung bei uns im Landratsamt Greiz, Sachgebiet Wohnungsbauförderung beantragen, wenn Sie derzeit im Landkreis gemeldet sind.
Eine weitere Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze.
Die Wohnberechtigungsbescheinigung zeigt dem Vermieter u.a. an, ob der Wohnungssuchende ggf. mit seinen in der Bescheinigung aufgeführten Familienangehörigen innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt und welche Wohnungsgröße bezogen werden darf.
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
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