Mietwohnbereich

Zu Fragen der Förderprogramme und zur Antragstellung auf Wohnungsbaufördermittel wenden Sie sich bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Sitz in Weimar. Das Referat bewilligt Finanzhilfen für den sozialen Mietwohnungsbau sowie zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen, wobei die Bewilligung von Förderanträgen technisch und wirtschaftlich geprüft wird. Die Fördermaßnahmen werden während der Belegungsbindung überwacht.

Das Referat stellt ebenfalls die jährlichen Entwürfe der Städtebauförderung auf. Es ist Bewilligungsstelle für Zuwendungen im Rahmen der Programme an die Städte und Gemeinden. Jahresanträge und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Einzelvorhaben sowie von Verwendungsnachweisen werden geprüft. Städtebauliche Satzungen nach BauGB § 165 (Entwicklungssatzungen) und ThürBauO §§ 83, 49 (örtliche Bauvorschriften) werden genehmigt. Die Anerkennung von Entwicklungs- und Sanierungsträgern erfolgt nach BauGB §§ 33, 158, 167.

© Landkreis Greiz