Wirtschaftliche Jugendhilfe

Zum Sachgebiet Verwaltung/wirtschaftliche Jugendhilfe gehören folgende Fachbereiche mit den Aufgaben:

Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • finanztechnische Abwicklung aller durch den Allgemeinen Sozialen Dienst bewilligten Jugendhilfeleistungen z.B Auszahlung Heimkosten, Auszahlung Pflegegeld an Pflegeeltern, Bezahlung von Honoraren und Therapien, Entscheidung über einmalige Leistungen und Zuschüsse usw.
  • Erhebung von Kostenbeiträgen zu den Aufwendungen der Jugendhilfe
  • Entscheidung über die Übernahme von Kostenbeiträgen der Kindertagesstätten (KITA-gebühren) für Bedürftige und Auszahlung

Unterhalt/ Beistandschaften

  • unterhaltsrechtliche Beratung und Unterstützung von Unterhaltsberechtigten
  • Betreiben von außergerichtlichen und gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
  • Schaffung vollstreckbarer außergerichtlicher und gerichtlicher Unterhaltstitel
  • Betreiben der Zangsvollstreckung/ z.B. Pfändung aus vollstreckbaren Titeln
  • Verteilung eingehender Zahlung auf mehrere Berechtigte

 Beurkundungen

  • Erstellung von Jugendamtsurkunden z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgerechtserklärungen u.a.
  • Ausstellen von sog. Negativattesten zum Nachweis der Alleinsorgeberechtigung
  • Umschreibung von Unterhaltstiteln auf neue Gläubiger bei Anspruchsübergang

Amtsvormundschaften/ Pflegschaften

  • umfassende oder teilweise Wahrnehmung der elterlichen Personen- und Vermögenssorge nach Bestellung durch das Gericht
  • Regelung von Vaterschafts-, Unterhalts- und Erbansprüchen für Mündel

Unterhaltsvorschussstelle

  • Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss und monatliche Auszahlung
  • Rückforderungen von zuviel gezahlten Geldern von Berechtigten
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen Unterhaltspflichtige, die auf den Freistaat Thüringen übergegangen sind
  • Betreiben der Zwangsvollstreckung z.B. Pfändung aus titulierten Ansprüchen
  • Abschluss von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen

Erziehungs- und Elterngeldstelle

  • Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Bundeselterngeld und monatliche Auszahlung
  • Rückforderung von Überzahlungen
  • Restabwicklung von Verfahren nach dem  Bundeserziehungsgeldgesetz, Zahlbarmachung

Anschrift

Jugendamt
Amt 51
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz


Sachgebietsleiter: Knut Börs
Tel.: 03661 876-374
Fax: 03661 876-77-367
E-Mail: jugendamt@landkreis-greiz.de

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