Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zum Sachgebiet Verwaltung/wirtschaftliche Jugendhilfe gehören folgende Fachbereiche mit den Aufgaben:
Wirtschaftliche Jugendhilfe
- finanztechnische Abwicklung aller durch den Allgemeinen Sozialen Dienst bewilligten Jugendhilfeleistungen z.B Auszahlung Heimkosten, Auszahlung Pflegegeld an Pflegeeltern, Bezahlung von Honoraren und Therapien, Entscheidung über einmalige Leistungen und Zuschüsse usw.
- Erhebung von Kostenbeiträgen zu den Aufwendungen der Jugendhilfe
- Entscheidung über die Übernahme von Kostenbeiträgen der Kindertagesstätten (KITA-gebühren) für Bedürftige und Auszahlung
Unterhalt/ Beistandschaften
- unterhaltsrechtliche Beratung und Unterstützung von Unterhaltsberechtigten
- Betreiben von außergerichtlichen und gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen
- Schaffung vollstreckbarer außergerichtlicher und gerichtlicher Unterhaltstitel
- Betreiben der Zangsvollstreckung/ z.B. Pfändung aus vollstreckbaren Titeln
- Verteilung eingehender Zahlung auf mehrere Berechtigte
Beurkundungen
- Erstellung von Jugendamtsurkunden z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgerechtserklärungen u.a.
- Ausstellen von sog. Negativattesten zum Nachweis der Alleinsorgeberechtigung
- Umschreibung von Unterhaltstiteln auf neue Gläubiger bei Anspruchsübergang
Amtsvormundschaften/ Pflegschaften
- umfassende oder teilweise Wahrnehmung der elterlichen Personen- und Vermögenssorge nach Bestellung durch das Gericht
- Regelung von Vaterschafts-, Unterhalts- und Erbansprüchen für Mündel
Unterhaltsvorschussstelle
- Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss und monatliche Auszahlung
- Rückforderungen von zuviel gezahlten Geldern von Berechtigten
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen Unterhaltspflichtige, die auf den Freistaat Thüringen übergegangen sind
- Betreiben der Zwangsvollstreckung z.B. Pfändung aus titulierten Ansprüchen
- Abschluss von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
Erziehungs- und Elterngeldstelle
- Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Bundeselterngeld und monatliche Auszahlung
- Rückforderung von Überzahlungen
- Restabwicklung von Verfahren nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz, Zahlbarmachung
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