Schwerbehinderten-feststellung / Asyl
In diesem Sachgebiet erfolgt:
- die Feststellung der Behinderung und des Grades der Behinderung nach dem SGB IX
- die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nach dem SGB IX sowie zum Teil auch die Gewährung dieser (z.B. Ausstellung von Freifahrtausweisen)
- Gewährung von Blindengeld nach dem Thüringer Blindengeldgesetz und
- die Gewährung aller Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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