Jugendhilfe
Kurzporträt
Jugendarbeit / Jugendhilfeplanung
1. Jugendhilfeplanung
1. Jugendhilfeplanung
- Entwicklung von Zielvorstellungen im Bereich Jugendhilfe
- Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises
- Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtpflege und sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe
- Erarbeitung und Weiterentwicklung des Jugendförderplanes
- Verwaltung der Jugendpauschale des Landes Thüringen
2. Allgemeine Jugendarbeit 2.1 Jugendarbeit
- Planung und Koordinierung eines bedarfgerechten Angebotes der Jugendarbeit
- Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe, AG im Rahmen der Umsetzung §11 SGB VIII
- Organisation und Durchführung von internationalen Projekten im Inland und Ausland
- Durchführung eigener Kinder-und Jugendveranstaltungen bzw. Freizeiten
2.2 Förderung der freien Jugendhilfe
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen von freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
- Antragerstellung für Fördermittel (Bundes-, Landes- und Europaförderungen) im Bereich Jugendarbeit
2.3 Jugendschutz / Jugendsozialarbeit
- Aufgaben des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
- Gewährleistung des erzieherischen bzw. präventiven Jugendschutzes
- Jugendsozialarbeit (Streeworkerprojekte, Schulsozialarbeit, Beratungsstellen)
- Bildungsangebote zu Jugendschutzthemen in Form von Projektarbeit
3. Fachberatung für Kindertagesstätten
- Fachberatung und Fortbildungen für Träger und Einrichtungen
- Zusammenarbeit mit dem Unterstützungssystem für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
- Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (Gesundheitsamt, Sozialamt) zu Fragen der Gesundheit, des Schutzes der Kinder und der Integration von Kindern mit Behinderungen
- Ergänzung der Aufsicht des LJA, Mitwirkung an Betriebserlaubnisverfahren
- Bedarfplanung
- Gewährung der Leistungen nach § 19 Abs. 5 ThürKitaG (Leistung der HFB)
- Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes
- Zusammenarbeit mit den freien Trägern und den Multiplikatoren für die Schulen im Landkreis
- Beratung und Bearbeitung von Anträgen zur Tagespflege
- Bearbeitung von Hortgebühren
4. Koordinierungsstelle
- Ermittlung aller Akteure im Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Greiz
- Erarbeitung eines Kataloges / Planes "Kreislicher Kinder- und Jugendschutzplan Landkreis Greiz"
- Ansprechstelle / Koordinationsstützpunkt
- Herstellen von Kontakten, Vermittlung vorhandener Angebote
- Maßnahmen der Prävention
5. Projekt "Jugendsozialarbeit an Schulen"
- sozialpädagogisches Angebot, welches Schule ergänzt und unterstützt
© Landkreis Greiz
