Jugendhilfe

Kurzporträt

Jugendarbeit / Jugendhilfeplanung

1. Jugendhilfeplanung

1. Jugendhilfeplanung

  • Entwicklung von Zielvorstellungen im Bereich Jugendhilfe
  • Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises
  • Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtpflege und sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung des Jugendförderplanes
  • Verwaltung der Jugendpauschale des Landes Thüringen

2. Allgemeine Jugendarbeit                                                                                                        2.1 Jugendarbeit

  • Planung und Koordinierung eines bedarfgerechten Angebotes der Jugendarbeit
  • Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe, AG im Rahmen der Umsetzung §11 SGB VIII
  • Organisation und Durchführung von internationalen Projekten im Inland und Ausland
  • Durchführung eigener Kinder-und Jugendveranstaltungen bzw. Freizeiten

2.2 Förderung der freien Jugendhilfe

  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen von freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
  • Antragerstellung für Fördermittel (Bundes-, Landes- und Europaförderungen) im Bereich Jugendarbeit

2.3 Jugendschutz / Jugendsozialarbeit

  • Aufgaben des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
  • Gewährleistung des erzieherischen bzw. präventiven Jugendschutzes
  • Jugendsozialarbeit (Streeworkerprojekte, Schulsozialarbeit, Beratungsstellen)
  • Bildungsangebote zu Jugendschutzthemen in Form von Projektarbeit

3. Fachberatung für Kindertagesstätten

  • Fachberatung und Fortbildungen für Träger und Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit dem Unterstützungssystem für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
  • Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (Gesundheitsamt, Sozialamt) zu Fragen der Gesundheit, des Schutzes der Kinder und der Integration von Kindern mit Behinderungen
  • Ergänzung der Aufsicht des LJA, Mitwirkung an Betriebserlaubnisverfahren
  • Bedarfplanung
  • Gewährung der Leistungen nach § 19 Abs. 5 ThürKitaG (Leistung der HFB)
  • Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes
  • Zusammenarbeit mit den freien Trägern und den Multiplikatoren für die Schulen im Landkreis
  • Beratung und Bearbeitung von Anträgen zur Tagespflege
  • Bearbeitung von Hortgebühren

4. Koordinierungsstelle

  • Ermittlung aller Akteure im Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Greiz
  • Erarbeitung eines Kataloges / Planes "Kreislicher Kinder- und Jugendschutzplan Landkreis Greiz"
  • Ansprechstelle / Koordinationsstützpunkt
  • Herstellen von Kontakten, Vermittlung vorhandener Angebote
  • Maßnahmen der Prävention

5. Projekt "Jugendsozialarbeit an Schulen"

  • sozialpädagogisches Angebot, welches Schule ergänzt und unterstützt

 

 

                                                                                                                            

 

 

Anschrift

Jugendamt
Amt 51
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz


Sachgebietsleiter: Elke May
Tel.: 03661 876-317
Fax: 03661 876-77-317
E-Mail: elke.may@landkreis-greiz.de

 

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