Erdwärmenutzung / Oberflächennahe Geothermie

Zur Erschließung von oberflächennaher Erdwärme genutzte Erd-wärmepumpensysteme sind entweder Erdwärmesonden, Erdwärme-kollektoren oder Wärmepumpen mit Grundwassernutzung (Förder- und Schluckbrunnen).

Die Niederbringung von Bohrungen bzw. Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie unmittelbar oder mittelbar auf die Be-wegung oder Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können, hat der Unternehmer/Vorhabensträger mindestens 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wird geprüft, ob das Vorhaben in dem betreffenden Gebiet zugelassen werden kann und wenn ja welche Auflagen erforderlich sind zum Schutz des Grundwassers. Hierzu wird geprüft, ob am Standort hydrogeologisch günstige oder ungünstige Bedingungen vorherrschen. Die Ge- und Verbote in Trinkwasserschutzzonen sind zu beachten.

Die Anzeige mündet in der Regel in einer entsprechenden Genehmigung oder Erlaubnis, die gebührenpflichtig ist.

Formulare der unteren Wasserbehörde

Anschrift

Amt für Umwelt
Amt 66
Haus II des Landratsamtes Greiz
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz

Sachgebietsleiter
Kathrin Zschiegner
Tel.: 03661 876-609
Fax: 03661 876-77-601
E-Mail: umweltamt@landkreis-greiz.de

© Landkreis Greiz