Untere Naturschutzbehörde
Kurzporträt
Die untere Naturschutzbehörde ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
Eingriffsbegleitung
Arten- und Biotopschutz/Naturdenkmale
Weitere Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde sind (u.a.)
• Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
• Führung der Geschäfte des Naturschutzbeirates des Landkreises
• Bestellung und fachliche Anleitung von Beauftragten für
Naturschutz
• Naturschutz und Tourismus
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