Eingriffsbegleitung
Frau Schaller Tel. 03661-876606
Frau Weiner Tel. 03661-876605
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grundflächen und Gewässern oder sonstige Maßnahmen und Handlungen, welche die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Pflanzen- und Tierwelt in ihren Lebensräumen, die natürlichen Standortverhältnisse, das Landschaftsbild, den Erholungswert oder das örtliche Klima erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Eingriffe bedürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) einer Genehmigung; diese wird z. B. in die Baugenehmigung integriert.
Wenn keine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Entscheidung einer anderen Behörde für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgeschrieben ist, wird eine eigenständige naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Dies kann u. a. betreffen:
- Veränderungen der nach § 30 BNatSchG u. § 18 ThürNatG gesetzlich geschützten Biotope,
- Errichtung baulicher Anlagen im Außenbereich, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist,
- Bodenversiegelung beim Bau von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen,
- Nutzungsartenänderung (Umwandlung Grünland in Ackerland z. B.)
