Baumschutz
Baumschutz
Frau Hellmuth Tel. 03661-876605
Die Zuständigkeit für den Baumschutz im bebauten Innenbereich obliegt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, die hierfür eine kommunale Baumschutzsatzung erlassen kann. Darüber hinaus ist in der freien Landschaft (Außenbereich) die Zuständigkeit der unteren Naturschutz-behörde gegeben. Demnach sind für Baumfällungen im Außenbereich außerhalb des Waldes entsprechende Anträge bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen.
Hinweis: Die Abgrenzung Innen/Außenbereich kann bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.
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