Baumschutz

Baumschutz

Frau Hellmuth     Tel. 03661-876605

Die Zuständigkeit für den Baumschutz im bebauten Innenbereich obliegt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, die hierfür eine kommunale Baumschutzsatzung erlassen kann. Darüber hinaus ist in der freien Landschaft (Außenbereich) die Zuständigkeit der unteren Naturschutz-behörde gegeben. Demnach sind für Baumfällungen im Außenbereich außerhalb des Waldes entsprechende Anträge bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Hinweis: Die Abgrenzung Innen/Außenbereich kann bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.

Anschrift

Amt für Umwelt
Amt 66
Haus II des Landratsamtes Greiz
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz

Sachgebietsleiter
Dr. Karli Coburger
Tel.: 03661 876-603
Fax: 03661 876-77-601
E-Mail: umweltamt@landkreis-greiz.de

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