Arten- und Biotopschutz

Arten- und Biotopschutz

Herr Leo                       Tel. 03661-876604
Herr Oehler                   Tel. 03661-876624

Die artenschutzrechtlichen Zuständigkeiten der unteren Naturschutz-behörde beschränken sich nach § 28 ThürNatG auf die Genehmi-gung des gewerblichen Sammelns wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere sowie auf Anordnungen zum Schutz von Lebens-stätten geschützter Arten vor Beeinträchtigungen. Weitergehende behördliche Aufgaben im Artenschutz werden durch die obere bzw. oberste Naturschutzbehörde wahrgenommen.
Zur Berücksichtigung des Artenschutzes beim Abriss oder der Sanierung von Gebäuden wurde ein Merkblatt erstellt, das alle wichtigen Informationen enthält.
Gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 18 ThürNatG sind eine Reihe Biotope (Lebensräume) unter Schutz gestellt, ohne dass es einer gesonderten Rechtsverordnung bedarf. Die Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltige Beeinträchti-gung dieser besonders geschützten Biotope (z. B. naturnahe Bach- und Flussabschnitte und Kleingewässer, Feuchtwiesen, Streuobst-wiesen, Hohlwege) ist  verboten.
Diese Biotope wurden für den gesamten Landkreis Greiz durch Biotopkartierung erfasst. Die Kartierungsergebnisse sind bei der unteren Naturschutzbehörde öffentlich zugänglich. Auch in den Landschaftsplänen sowie in den gemeindlichen Flächennutzungs-plänen wurden die besonders geschützten Biotope nachrichtlich übernommen und können bei den Verwaltungsgemeinschaften oder Stadtverwaltungen erfragt werden.

Anschrift

Amt für Umwelt
Amt 66
Haus II des Landratsamtes Greiz
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz

Sachgebietsleiter
Dr. Karli Coburger
Tel.: 03661 876-603
Fax: 03661 876-77-601
E-Mail: umweltamt@landkreis-greiz.de

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