Untere Immissionsschutzbehörde

Sachbearbeiter

  • Genehmigung und Überwachung von nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen: 
        Herr Slobodda (Tel. 03661-876612)
        Herr Lange (Tel. 03661-876617)
        Frau Junold (Tel. 03661-876627)    
        Frau Grünert (Tel. 03661-876629)
        Frau Richter (Tel. 03661-876613)
  • Überwachung von nach Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen:
         Frau Zipfel (Tel. 03661-876602)
         Herr Preuße (Tel. 03661-876607)

Kurzporträt

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Vor den Einwirkungen solcher Immissionen sollen in erster Linie der Mensch, aber auch Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre und Sachgüter geschützt werden.

Als maßgebliche Grundlage des Immissionsschutzrechts enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine zahlreichen Verordnungen entsprechende Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen.

Die untere Immissionsschutzbehörde hat nach den in Thüringen geltenden Regelungen folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Verfahren zur Genehmigung oder wesentlichen Änderung von Anlagen nach BImSchG für Vorhaben nach Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV
  • Regelmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs aller genehmigungsbedürftigen Anlagen im Landkreis unter Einbeziehung der betroffenen Fachbehörden („integrierte Überwachung“). Schwerpunkte bilden im Landkreis Greiz Anlagen der Abfallwirtschaft, Anlagen der Landwirtschaft und Anlagen der Chemiebranche.  
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs nicht genehmigungsbedürftiger  Anlagen. Im Vordergrund stehen hier z.B. kleine und mittlere Feuerungsanlagen,  Sport- und Freizeitanlagen, Tankstellen und kleinere gewerbliche Anlagen (einschließlich landwirtschaftliche Betriebe), deren Geräusch-, Geruchs- oder Luftschadstoffemissionen in erster Linie für die Nachbarschaft relevant sind. 
  • Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb der o.g. Anlagen. Häufigste Beschwerdeanlässe sind Lärmbelastungen, gefolgt von störenden Gerüchen.
  • Anordnungen zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betriebs bei den o.g. Anlagen
  • Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Bau- oder anderen Genehmigungsverfahren sowie in der Bauleitplanung
  • Beratung von  Bürgern, Betrieben und Institutionen zu immissionsschutzrechtlichen Problemen oder Fragen
  • Verfolgung  und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Immissionsschutz

Anschrift

Amt für Umwelt
Amt 66
Haus II des Landratsamtes Greiz
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz

Sachgebietsleiter
Herr Ron Groß
Tel.: 03661 876-648
Fax: 03661 876-77-601
E-Mail: umweltamt@landkreis-greiz.de

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