Untere Bodenschutzbehörde

Sachbearbeiter

  • Bodenschutz/Altlasten:
         Frau Nahr (Tel. 03661-876630)

Kurzporträt

Die Grundlagen für diese jüngste Sparte des Umweltrechtes bilden das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) und insbesondere die konkreten Anforderungen der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Wesentliche Aufgaben der Landkreise als untere Bodenschutzbehörde betreffen:

 

  • Gefahrenabwehr-Anordnungen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder damit in Verbindung stehenden Gewässerverunreinigungen (z.B. als Folge von Unfällen oder Havarien, bei denen wassergefährdende Stoffe in den Boden gelangt sind).
  • Sicherstellung bodenschutzrechtlicher Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Material auf den Boden. Hier geht es in erster Linie um Vorgaben zur Art der Materialien und ihren stofflichen Eigenschaften (Schadstoffgehalt), um Schäden für den Boden und die Bodenfunktionen zu vermeiden. Beispiele: Herstellung von Aufschüttungen, Aufbringen von Baggergut (Teichschlamm), Verfüllung von Senken, Tagebaurestlöchern u. ä.
  • Bodenschutzrechtliche Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hier werden vor allem im Rahmen der Umwelt-prüfung nach BauGB bei Planungs- und Genehmigungsverfahren die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes in die Abwägungsprozesse eingebracht. Ansatzpunkt ist dabei die Sicherung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Bodens als Träger unverzichtbarer Funktionen im Naturhaushalt.
  • Untersuchung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen, Anordnung und fachliche Begleitung von Altlasten-Sanierungsmaßnahmen
  • Erteilung von Auskünften aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem „THALIS“ und Führung/ Aktualisierung dieser Datenbank.
    Eine Auskunft aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem THALIS benötigen all jene, die auf einem industriell oder gewerblich überprägten Grundstück ein Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Rückbau) planen, die dort Erdarbeiten durchführen wollen (Bodenauftrag, -abtrag) oder diese Auskunft im Rahmen von Immobilienbewertungen benötigen.
    Die Beantragung der THALIS- Auskunft erfolgt mittels eines formlosen Antrages, der Vorhabensbeschreibung , Beschreibung der Fläche (Adresse, Gemarkung, Flur/ Flurstück) sowie eine Flurkarte (Kopie) mit Darstellung der betreffenden Fläche enthält.
    Die Unterlagen können sowohl an die Postadresse des Landratsamtes Greiz als auch per e-Mail oder Fax an nebenstehende Kontakdaten gesendet werden. Die Auskunft erfolgt in Form eines kostenpflichtigen Bescheides.

Bodenschutz stellt somit eine Querschnittsaufgabe mit Bezug zu verschiedenen anderen Themen (Abfall-, Wasser-, Bau-, Naturschutzrecht) dar. Je nach Spezifik werden die einzelnen Fragestellungen deshalb in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Sachgebieten  bearbeitet.

 

 

Anschrift

Amt für Umwelt
Amt 66
Haus II des Landratsamtes Greiz
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz

Sachgebietsleiter
Kathrin Zschiegner
Tel.: 03661 876-609
Fax: 03661 876-77-601
E-Mail: umweltamt@landkreis-greiz.de

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