Untere Abfallbehörde
Sachbearbeiter
- Abfallrechtliche Überwachung von Anlagen und Grundstücken:
Frau Junold (Tel. 03661-876 627), Frau Grünert (Tel. 03661-876 629) - Anlagen- und produktbezogene abfallrechtliche Überwachung, Maßnahmen bei illegalen Abfallablagerungen
Frau Ritschel (Tel. 03661-876615) - Ermittlung und Maßnahmen zu illegalen Abfallablagerungen, Erteilung von Transportgenehmigungen
Frau Schmeißer, Herr Reißig (Tel. 03661-876616)
Kurzporträt
Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Dabei gilt das Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft, d.h., zur Schonung der natürlichen Ressourcen sollen Abfälle in erster Linie vermieden und ansonsten verwertet und gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Insbesondere für die gewerbliche Wirtschaft, aber letztendlich für jeden Bürger als „Abfallerzeuger“ resultieren daraus vielfältige Anforderungen an das „Wie“ des Umgangs mit Abfällen, die einer umfangreichen behördlichen Überwachung unterliegen. Der Grund dafür ist einfach: Der unsachgemäße oder gar vorsätzlich unzulässige Umgang mit Abfällen erzeugt regelmäßig Risiken für die Umwelt. Darüber hinaus gehen die Kosten für die Beseitigung illegaler oder „herrenlos“ gewordener Abfälle in vielen Fällen zu Lasten der öffentlichen Hand.
Schwerpunkte der abfallbehördlichen Aufgaben sind deshalb die Festlegung von abfallwirtschaftlichen Anforderungen in Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen einschließlich der Kontrolle ihrer Einhaltung, die Überwachung der abfallwirtschaftlichen Stoffströme, für die es eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen gibt (z.B. Altholz, Verpackungen, Altfahrzeuge, Bioabfälle, Altbatterien), und die Beseitigung und Verursacherermittlung von illegalen Abfallablagerungen in der freien Landschaft.
Schließlich arbeitet die untere Abfallbehörde eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und führt Bußgeldverfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Abfallrechts.
