Beteiligungscontrolling
Der Landkreis Greiz ist alleiniger Gesellschafter bzw. Mitgesellschafter an verschiedenen Unternehmen.
Durch das Beteiligungscontrolling wird die Wahrnehmung der Interessen des Landkreises als Gesellschafter und Aufgabenträger abgesichert.
Dies erfolgt z.B. durch die Einflussnahme auf die Besetzung der Aufsichtsräte der Gesellschaften und durch die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung.
Wir bereiten u.a. die Sitzungen der Aufsichtsgremien vor und überwachen die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, Termine, Fristen und Beschlüsse.
Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Jahresabschlüsse der Unternehmen und Beteiligungen wird jährlich ein Beteiligungsbericht erstellt, der dem Kreistag und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird.
Er enthält neben den wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage noch Ausführungen zum Verlauf des Geschäftsjahres sowie zur wirtschaftlichen Lage.
Durch von uns erarbeitete Informations- und Beschlussvorlagen erfolgt die Beteiligung der Ausschüsse und des Kreistages des Landkreises.
