Städtebau

Die Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden im Landkreis Greiz führen die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit eigenverant-wortlich durch. Der Landkreis Greiz ist Verfahrensbeteiligter, indem er die öffentlichen Belange wie Kreisplanung, Naturschutz, Immis-sionsschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalschutz, Bauordnung, Straßenverkehrsordnung, Katastrophenschutz, Brandschutz, Schulentwicklung, Kultur, Jugend und Sport u.a.m. wahrnimmt.

Das Sachgebiet Kreisentwicklung koordiniert diese Belange und verfasst eine gebündelte Stellungnahme.

Anzeigepflichtige Satzungen nach dem Baugesetz werden fachlich geprüft. Daneben werden die Städte und Gemeinden in allen städtebaulichen Fragen fachlich und rechtlich beraten.

Mit der Verordnung über Zuständigkeiten im Bauwesen (ThürZustBauVO) vom 22. April 2008, ist das Landratsamt Greiz - Sachgebiet Kreisentwicklung, die Genehmigungsbehörde für Bebauungspläne im Landkreis.

Aufgabenbereiche:

Anschrift

Abteilung II
Kreisentwicklung
Dr.-Rathenau-Platz 11
Sitz: Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz

Kontakt:
Sachgebietsleiter 
Jean Kammer
Tel.: 03661 876-415
Fax: 03661 876-222
E-Mail: kreisentwicklung@landkreis-greiz.de

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