Landkreis als Träger öffentlicher Belange
Bei allen Planungen und Maßnahmen, für die ein Planverfahren oder sonstiges Genehmigungsverfahren nach bestimmten Fachgesetzen durchzuführen ist, ist der Landkreis Greiz als Träger einer Reihe von öffentlichen Belangen zu beteiligen. Die Beiträge innerhalb des Landratsamtes werden nach Prüfung der Betroffenheit vom Sach-gebiet Kreisentwicklung eingeholt und als gebündelte Stellungnahme beim Vorhabenträger oder der zuständigen Behörde für das Plan-verfahren abgegeben. Das Sachgebiet Kreisentwicklung nimmt an den Erörterungsterminen der Verfahrensschritte teil.
Aufgabenbereiche:
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