Kreistag
Kreistag
Der Kreistag besteht aus dem Landrat und den gewählten Kreistagsmitgliedern (46). Die Kreistagsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das oberste Willens- und Beschlussorgan des Landkreises. Der Kreistag entscheidet über alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltungsangelegenheiten) des Landkreises, soweit nicht die Beschlussfassung einem beschließenden Ausschuss übertragen wurde oder der Landrat kraft Gesetz zuständig ist oder der Kreistag bestimmte einzelne Aufgaben durch Beschluss oder weitere Angelegenheiten dem Landrat übertragen hat. Den Vorsitz im Kreistag Greiz führt ein vom Kreistag gewähltes Kreistagsmitglied. Der Kreistag hat für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse (vorberatende Ausschüsse) und zur abschließenden Entscheidung (beschließende Ausschüsse) gebildet.
