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Feinstaub-Plakette in Zulassungsbehörde erhältlich

Zum 01. März 2007 trat die Verordnung zum Erlass und zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung) in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe.

Die Plaketten sind gegen eine Gebühr von 5,10 pro Plakette in der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Greiz in Weida, am Schafberge 5 erhältlich.

 

Stark feinstaubbelastete Gebiete können als „Umweltzone“ausgewiesen werden, in der für bestimmte Autos Fahrverbote gelten. Eine Umweltzone  wird mit einem Verkehrszeichen  ausgewiesen, vergleichbar mit dem Schild für eine 30er-Zone, innerhalb des roten Kreises steht das Wort „Umwelt“, unterhalb des roten Kreises das Wort „Zone“. Ein Zusatzschild, welches unterhalb des Verkehrszeichens angebracht wird, gibt an, mit welchen Schadstoffplaketten (rot, gelb, grün) man in die Umweltzone einfahren darf.
Momentan planen überwiegend große Städte die Einrichtung von Umweltzonen. Das Einrichten einer Umweltzone kann aber jede Kommune für sich selbst entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass vor allem die Kommunen Umweltzonen einrichten werden, die im letzten Jahr mehr als 35 x den Grenzwert für Feinstaub überschritten haben. Eine Übersicht gibt es derzeit nicht.
Jeder Fahrzeughalter, der viel und/oder auch bundesweit unterwegs ist, sollte sein Fahrzeug mit einer Plakette versehen, welche dokumentiert, dass sein Fahrzeug den Anforderungen entspricht, um Fahrverboten aus dem Weg zu gehen. Eine generelle Pflicht zur Anbringung dieser Plaketten besteht allerdings nicht. Wer nicht vorhat eine Umweltzone zu befahren, braucht auch keine Plakette. Man sollte aber daran denken, beispielsweise eventuell bei Urlaub oder Verwandschaftsbesuch möglicherweise durch eine ausgewiesene Umweltzone fahren zu müssen. Der Erwerb der Plakette wird daher empfohlen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass bei Verstoß ein Bußgeld von 40 und ein Punkt in Flensburg drohen.
Betroffen von den Fahrverboten sind zunächst Autos mit höheren Schadstoff-Emissionen, die keine Plakette erhalten. Dies sind zum Beispiel  Dieselfahrzeuge mit Abgasstufe 1 oder schlechter sowie Benziner ohne geregelten Kat.
Gekennzeichnet werden grundsätzlich Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (PKW) und Euro II bis Euro V (LKW,Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen. Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen sind davon ausgenommen.
Diese Plaketten sind erhältlich  unter Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bei den Zulassungsbehörden, allen Überwachungsorganisationen, wie DEKRA, TÜV, GTÜ etc. und allen für die Abgasuntersuchung autorisierten Werkstätten. Die Plakette gilt nur an dem Fahrzeug, welche das gleiche amtliche Kennzeichen trägt, das auf der Plakette notiert ist.  Angebracht wird die Plakette gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe.Näheres zu dieser Thematik und zu den Einstufungen der Fahrzeuge zu den Plaketten-kategorien finden Sie im Internet unter www.adac.de  oder bei www.dekra.de. Die Dekra hat  hierfür einen Plakettenrechner eingerichtet.

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