Pünktlich zum Jahresbeginn wurde im 1. Kreisjournal des Landkreises Greiz der Mietspiegel des Landkreises in seiner 3. Ausgabe veröffentlicht und jedem Haushalt im Landkreis zugestellt.
Unter Leitung des Bereiches Woh-nungsbauförderung wurde durch die im Jahre 2004 gegründete Arbeits-gruppe eine Aktualisierung des seit dem Jahr 2005 geltenden Miet-spiegels vorgenommen.
Mit dem fortgeschriebenen vorliegenden 3. Mietspiegel zum 01.01.2009 wird die Arbeitsgruppe Empfehlungen gerecht, den einfachen Mietspiegel alle zwei Jahre der Marktentwicklung anzupassen.
Die Mietdaten der Zeitspanne 01.09.2004-31.08.2006 als Teil des letzten Mietspiegels wurden durch die Einarbeitung der Daten der letzten 2 Jahre (01.09.2006-31.08.2008) in den neuen Mietspiegel fortgeschrieben. So wird abgesichert, dass entsprechend dem Gesetz (§ 558 Abs. 2 BGB) die Mieten im Mietspiegel berück-sichtigt werden, die in den letzten vier Jahren vor dem Stichtag vereinbart oder geändert worden sind.
Die Arbeitsgruppe "Mietspiegel" dankt allen Vermietern, die mit ihrer Datenübermittlung Unterstützung geleistet haben.
Der Mietspiegel kann im Landratsamt Greiz, Weberstraße 1, SG Denkmalschutz/Wohnungsbauförderung in Broschürenform gegen eine Schutzgebühr von 1,50 Euro erworben werden bzw. über die Homepage des Landratsamtes Greiz unter www.landkreis-greiz.de abgerufen werden.
Zum Download des Mietspiegels bitte das Bild anklicken!


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