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Gefahr der Geflügelpest ist noch nicht gebannt

Melde- und Impfpflichten der Halter gelten auch weiterhin

Die Fälle von Geflügelpest in Europa sind stark zurückgegangen. Seit Beginn des Jahres 2009 ist nach Informationen des Friedrich- Löffler-Institutes in Deutschland lediglich ein isolierter Einzelfall von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI H5N1) bei einer erlegten Stockente in Bayern und in der Russischen Föderation bei einer Taube festgestellt worden. Anfang November 2009 gab es in Thüringen einen Nachweis von niedrig pathogenem Geflügelpestvirus bei Enten im Landkreis Nordhausen.
In Asien ist das Virus jedoch in Indonesien weiterhin beim Geflügel verbreitet, während es in Bangladesh, China, Indien und Vietnam immer wieder zu neuen Ausbrüchen bei Hausgeflügel und Wildvögeln kommt. Auf dem afrikanischen Kontinent ist die Zahl der Fälle rückläufig. Im Januar 2010 wurde über einen Fall in einem Geflügelmastbetrieb in Israel berichtet.
Im Landkreis Greiz wurden im Jahr 2009 16 Wildvögel auf AI- Virus H5 N1 mit negativem Ergebnis untersucht.
Insgesamt wird das Risiko für Einschleppung und Verbreitung von hoch pathogenem AI- Virus H5N1 in Hausgeflügelbestände in der Bundesrepublik Deutschland vom Friedrich- Löffler- Institut so bewertet, dass lediglich von der illegalen Einfuhr von Geflügel oder Geflügelprodukten eine deutliche Gefahr für deutsche Tierbestände ausgeht.
Jedoch ist auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch mit dem Eintrag von Influenza-Viren in unsere Geflügelhaltungen zu rechnen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz weist deshalb noch einmal darauf hin, dass  jeder Halter von Geflügel verpflichtet ist, seinen Bestand beim Landwirtschaftsamt anzumelden und Verendungen im Bestand, die Folge einer infektiösen Erkrankung sein könnten, dem Tierarzt oder dem Veterinäramt mitzuteilen. Darüber hinaus hat der Halter jedes verendete Stück Geflügel im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz auf aviäres Influenzavirus H5N1 untersuchen zu lassen, wenn Enten und Gänse in Freilandhaltung zusammen mit Hühnergeflügel gehalten werden (Sentinelhaltung). Reine Enten- und Gänsebestände in Freilandhaltung sind mittels Anal- oder Rachentupferproben stichprobenweise vierteljährlich zu untersuchen. Für Hühnergeflügel, also Puten, Fasanen und Hühner, gilt nach wie vor die Pflicht der Impfung gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease). 
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes unter der Nummer 036628-47108 zur Verfügung.

© Landkreis Greiz